Datenschutzbeauftragung Drucken E-Mail
Die Gefährdungsvielfalt, welcher die Daten ausgesetzt sind, haben deutlich zugenommen. Angesichts der Bedeutung der Informationstechnologie in den Unternehmen erkennen immer mehr Datenverarbeiter die Notwendigkeit, den Verpflichtungen aus dem BDSG nachzukommen und den Technologieeinsatz durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen abzusichern.

Zweck des Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. (§1 Abs.1 BDSG)

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn bei der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten mehr als 9 Personen regelmäßig damit beschäftigt sind oder bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten auf andere Weise damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
  • Hohe Fachkunde
  • Keine Nebenkosten
  • Kurzfristige Verfügbarkeit
  • Höhere Akzeptanz
  • Kalkulierbare Kosten
Für weitere Informationen oder einen konkreten Beratungstermin, rufen Sie uns bitte an (Tel. 0 21 73 / 1 06 48-0)
oder schicken Sie eine E-Mail an vertrieb (at) itsm.de.

 

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